Wir vereinfachen den professionellen Drohnenflug in der Schweiz
Jetzt registrierenMit der Übernahme der europäischen Drohnenregulierung durch die Schweiz werden bisher bewilligungsfreie Flüge eingeschränkt. Dies betrifft einen grossen Teil der Missionen der Geomatik-Branche, die nicht mehr unter den Bedingungen der ‘offenen Kategorie’ durchgeführt werden können sondern in die Kategorie ‘specific’ fallen und somit eine Bewilligung vom Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) erfordern.
Der Verein Drohnenbetrieb Geomatik Schweiz (VDGS) hat eine vom Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) erteilte Bewilligung, dass seine Mitglieder Inspektions-, Vermessungs-, Dokumentationsflüge sowie weitere mit dem Vereinszweck vereinbaren Flüge in der Kategorie ‘specific’ durchführen können. Diese Bewilligung gilt für Flüge in der ganzen Schweiz über besiedeltem, schwach besiedeltem und unbesiedeltem Gebiet mit den im Betriebshandbuch des VDGS beschriebenen und einzuhaltenden Auflagen.
Ihre Vorteile als VDGS Mitglied
Flüge, die von VDGS-Mitgliedern durchgeführt werden, sind vorgängig mit einer Fluganzeige beim VDGS anzumelden. Diese wird von der zuständigen VDGS-Stelle summarisch auf Inhalt und Vollständigkeit geprüft. Eine Flugfreigabe vom BAZL ist nicht erforderlich. Ebenso entfällt das aufwändige SORA-Bewilligungsverfahren für jeden einzelnen Flug. VDGS-Mitglieder geniessen somit das Privileg, Flüge unbürokratisch, flexibel und kurzfristig planen und durchführen zu können.
Voraussetzungen
- Sie sind eingetragenes Mitglied beim VDGS
- Sie haben Kenntnis des VDGS-Betriebhandbuchs, des Notfallplans und des Safety Management Systems und richten Ihren Betrieb nach den darin erläuterten Vorgaben
- Sie haben die im Betriebshandbuch beschriebenen Trainingseinheiten ‘Grundausbildung’, ’Drohnentypenspezifische Ausbildung’ und ‘Operationsspezifische Ausbildung’* absolviert.
*Dieses Ausbildungsmodul wird vom VDGS angeboten.