Verein Drohnenbetrieb Geomatik Schweiz

Wir vereinfachen den professionellen Drohnenflug in der Schweiz

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Argumentation Mitgliedschaft VDGS

Mit der Übernahme der europäischen Drohnenregulierung durch die Schweiz werden bisher bewilligungsfreie Flüge eingeschränkt. Dies betrifft einen grossen Teil der Missionen der Geomatik-Branche, die nicht mehr unter den Bedingungen der ‘offenen Kategorie’ durchgeführt werden können sondern in die Kategorie ‘specific’ fallen und somit eine Bewilligung vom Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) erfordern.

Der Verein Drohnenbetrieb Geomatik Schweiz (VDGS) hat eine vom Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) erteilte Bewilligung, dass seine Mitglieder Inspektions-, Vermessungs-, Dokumentationsflüge sowie weitere mit dem Vereinszweck vereinbaren Flüge in der Kategorie ‘specific’ durchführen können. Diese Bewilligung gilt für Flüge in der ganzen Schweiz über besiedeltem, schwach besiedeltem und unbesiedeltem Gebiet mit den im Betriebshandbuch des VDGS beschriebenen und einzuhaltenden Auflagen.

Ihre Vorteile als VDGS Mitglied

Flüge, die von VDGS-Mitgliedern durchgeführt werden, sind vorgängig mit einer Fluganzeige beim VDGS anzumelden. Diese wird von der zuständigen VDGS-Stelle summarisch auf Inhalt und Vollständigkeit geprüft. Eine Flugfreigabe vom BAZL ist nicht erforderlich. Ebenso entfällt das aufwändige SORA-Bewilligungsverfahren für jeden einzelnen Flug. VDGS-Mitglieder geniessen somit das Privileg, Flüge unbürokratisch, flexibel und kurzfristig planen und durchführen zu können.

Anforderungen

für die Aufnahme in den Verein:

  • Grundausbildung (Kompetenznnachweis A1/A3)
  • Praktisches Selbststudium: Eigenerklärung (pro Drohnentyp) über die erfolgreiche Absolvierung eines praktischen Flugtrainings

für Fluganzeigen:

  • 50 dokumentierte Flüge oder Überprüfungsflug durch eine erfahrene VDGS Drohnenpilotin bzw. eines erfahrenen Drohnenpiloten oder einer vom Post Holder Flight Operation nominierten Ausbildungsperson
  • Operationsspezifische Ausbildung (durch VDGS)

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Ich kann mehr als 50 dokumentierte Flüge nachweisen