Fragen & Antworten

Dieser FAQ wird laufend aktualisiert und beinhaltet folgende Themen:

 

Mitgliedschaft

Drohneneinsätze

Ausbildung

Registrierung

Haftung

Mitgliedschaft

Welche Vorteile habe ich als Mitglied?

Flüge, die von VDGS-Mitgliedern durchgeführt werden, sind vorgängig mit einer Fluganzeige beim VDGS anzumelden. Diese wird von der zuständigen VDGS-Stelle summarisch auf Inhalt und Vollständigkeit geprüft. Eine Flugfreigabe vom BAZL ist nicht erforderlich. Ebenso entfällt das aufwändige SORA-Bewilligungsverfahren für jeden einzelnen Flug. VDGS-Mitglieder geniessen somit das Privileg, Flüge unbürokratisch, flexibel und kurzfristig planen und durchführen zu können.

 

Wie setzen sich die Kosten einer Mitgliedschaft zusammen?

  • Mitgliederbeitrag
  • Kosten für die Schulung der «Operationsspezfischen Ausbildung»
  • Kosten für die summarische Prüfung der Fluganzeigen
  • Kosten bei einer Aktivierung des Safety Review Boards*

*Der Safety Review Board wird über Vorfälle, Unfälle oder Missachtungen der Festlegungen des Betriebshandbuches informiert und kann gegenüber fehlbaren Drohnenlenkern angemessene Sanktionen verfügen, die bis zum Ausschluss aus dem VDGS führen können. Dabei hat das Safety Review Board den bewährten Prinzipien der Just Culture (EU Verordnung 376/2014) Rechnung zu tragen.

 

Was kostet eine Mitgliedschaft beim VDGS?

Die finanziellen Mitgliedschaftsbedingungen für das Kalenderjahr 2024 sind wie folgt festgelegt worden:

  • Einmalige Bearbeitung des Mitgliedschaftsantrags          CHF 100.00 (exkl. MWST)
  • Mitgliederbeitrag 2024 für IGS-Mitglieder pro Jahr           CHF 300.00 (exkl. MWST)
  • Mitgliederbeitrag 2024 für weitere Mitglieder pro Jahr    CHF 500.00 (exkl. MWST)

Wie hoch sind die Kosten einer Fluganzeige?

Gemäss der vom BAZL erteilten «AUTHORISATION» ist jede Fluganzeige durch den PHFO summarisch zu prüfen. Dieser Prozess wird mit dem oben erwähnten UFMS abgewickelt und stellt einen wesentlichen Teil zur summarischen Prüfung sicher. Ganz ohne Einsatz von personellen Ressourcen wird es nicht gehen.
Die Kosten je Fluganzeige werden schätzungsweise CHF 180.00 (exkl. MWST) betragen. Wenn die Vereinsrechnung eine Überdeckung auf den Fluganzeigen ausweist, wird im Sinne der Non-Profit-Organisation ein Teil des Fluganzeige-Preises zurückerstattet.

Welche Kriterien muss ich erfüllen um Mitglied zu werden?

Ein interessiertes Mitglied muss den Kompetenznachweis A1/A3 innehaben und bereit sein, die mit dem Betriebshandbuch verbundenen Pflichten, wie z.B. die Eigenerklärung über die erfolgreiche Absolvierung eines praktischen Flugtrainings, zu erfüllen.

Drohneneinsätze

Ab wann kann ich eine Fluganzeige erfassen?

Fluganzeigen können für VDGS-Mitglieder seit Ende August 2023 im UFMS erfasst werden.

Für welche Drohnentypen können beim VDGS vereinfacht Fluganzeigen für Drohnenoperationen getätigt werden?

Zurzeit sind die Drohnentypen vom BAZL für den VDGS gemäss der folgenden Liste freigegeben: Link Drohnentypen
Die Liste kann auf Anfrage des VDGS erweitert werden. 

Ausbildung

Benötige ich eine Ausbildung?

Die Mitglieder des Vereins durchlaufen eine 3-Stufige Ausbildung. Für eine Fluganzeige müssen die Drohnenpilotinnen und Drohnenpiloten folgende Ausbildungen nachweisen können:

  • Grundausbildung: Kompetenznachweis A1/A3 vom Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL (Link)
  • Drohnenspezifische Ausbildung (Praktisches Selbststudium mit Eigenerklärung über deren erfolgreiche Absolvierung)
  • Operationsspezifische Ausbildung, angeboten durch den VDGS*

*Die operationsspezifische Ausbildung ist eine vom BAZL festgelegte Voraussetzung für eine Fluganzeige. 

Qualifikationen

Drohnenpilotinnen und Drohnenpiloten mit weniger als 50 dokumentierten Flügen, fliegen unter Aufsicht einer erfahrenen VDGS Drohnenpilotin bzw. eines erfahrenen Drohnenpiloten oder einer vom Post Holder Flight Operation nominierten Ausbildungsperson.

Firmenspezifische Ausbildungen

Die Operationsspezifische Ausbildung kann auch in Form einer Firmenschulung durchgeführt werden.
Kann eines oder mehrere der Mitglieder beim Mitgliedschaftsantrag keine 50 dokumentierte Flüge vorweisen, findet am Ausbildungstag zusätzlich ein Überprüfungsflug unter Aufsicht eines PHFO statt.

Konzept:
1/2 Tag Theorie
1/2 Praxis 

Für mehr Informationen kontaktieren Sie hierfür das Sekretariat unter 058 796 98 87.

Impressionen einer Firmenschulung

Registrierung

Muss ich in der Schweiz registriert sein?

Nur registrierte Drohnenpilotinnen und Drohnenpiloten dürfen in der Schweiz fliegen. Drohnenpilotinnen und Drohnenpiloten müssen sich in dem EU-Mitgliedsstaat registrieren, wo ihr Wohnsitz oder der Geschäftssitz ihres Unternehmens liegt.

Haftung

Versicherungsfragen

Bei einem Unfall oder Zwischenfall ist zu unterscheiden zwischen der strafrechtlichen und der haftpflichtrechtlichen Verantwortlichkeit.​

  • Die strafrechtliche Verantwortlichkeit dürfte im Normalfall bei der fehlbaren Drohnenpilotin und beim fehlbaren Drohnenpiloten liegen.​

  • Die haftpflichtrechtliche Verantwortlichkeit liegt indessen zwar primär beim VDGS als Operator, bei pflichtwidriger Nichteinhaltung der Vorschriften des VDGS bzw. pflichtwidriger Unsorgfalt der Drohnenpilotin und des Drohnenpiloten haftet aber der Auftraggeber (Arbeitgeber der Drohnenpilotin und des Drohnenpiloten) und/oder der Drohnenpilotin und dem Drohnenpiloten selber.​

  • Die Postholder Flight Operations, Accountable Manager und Vorstand des VDGS haften für gewöhnlich nur dann, wenn Sie dem Betriebshandbuch und den Bestimmungen der BAZL-Bewilligung nicht zur Durchsetzung verhelfen und die Aufsicht über ihre Drohnenpilotinnen und Drohnenpiloten vernachlässigen.